Reitabzeichen 3
RA 3 Anforderungen laut APO *
1.Teilprüfung Dressur:
Dressurreiterprüfung Kl. L auf Trense
Aufgabe RL 1 oder RL 2
Bandagen / Gamaschen erlaubt
Ausrüstung Pferd gem. § 70 LPO
Pferdewechsel und das Reiten ohne Bügel ist nicht zulässig
2. Teilprüfung Springen und / oder Gelände
Reiten im leichten Sitz
Stilspringen A** mit Standardanforderungen
Höhe: ca. 1,05 m
Parcours Aufgabenheft A1 oder A2 oder Parcours vom RA 4 (Höhe anpassen)
3. Ungehorsam und 2. Sturz führen zum Ausschluss
Für Hindernisfehler / Ungehorsam werden keine Abzüge vorgenommen
Stil-Geländeritt KL. A** (Schutzweste Pflicht im Gelände)
Stil-Geländeritt KL.A** kann das Stilspringen A** ersetzen
Stil-Geländeritt Kl. E kann zusätzlich durchgeführt werden
1500 – 2000 m mit 15 - 20 Geländehindernissen
3. Ungehorsam und 2. Sturz führen zum Ausschluss
Hindernisfehler für 1. und 2. Ungehorsam / 1. Sturz werden nicht abgezogen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. A/L)
Station 2: Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport
Station 3: Trainingslehre (Kondition und Korrdination)
Trainingsgrundlagen
Leistungskomponenten: Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit
Koordination
Prüfungsergebnis
3 Noten mit Durchschnitt 6,0
keine Teilprüfung unter 5,0
Voraussetzungen der Teilnehmer
Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist
mindestens 3 Monate im Besitz des RA 4 oder RA 4 Diziplinspezifisch
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Einsatz der Pferde
Pferde: 5j. + älter
max. 2 x in Dressur + 2 x in Springen pro Tag und Pferd
Durchführung
An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen
von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen
Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**
bedarf der Genehmigung des LK / des LV
nicht in Verbindung mit BV / PLS (Turnier)
Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten
Lehrgangsleiter
Trainer C / B / A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz
oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz
oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung
Prüfungskommission
2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**
Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen
In den Stationsprüfungen ist ein Aufteilung der Prüfungskommission möglich
Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein
Wiederholung der gesamten Prüfung
wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde
wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden
Urkunden und Abzeichen
werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission
* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:
APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014
Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
APO 2014 - Druck September 2013, Seite 142 – 144
**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission
zu den Fristen bezüglich Anmeldung der Reitabzeichen-Prüfung
ob die Richter ein spezielle Qualifikation benötigen
Adressen der Landesverbände finden Sie im nachfolgenden Link
FN Video für Reitabzeichen 3
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Trainingslehre
Leistung und Fitness des Pferdes wird beeinflusst durch
Konstitution
Kondition
Koordination
Psyche
1. Konstitution
Bestandteile der Konstitution
Veranlagung wird beeinflusst durch
Anatomie (Gebäude, Größe, Muskelstruktur)
Physiologie (Herz-Kreislauf, Stoffwechsel)
Gesundheit
2. Kondition
Definition von Kondition:
Grundlage jeder sportlichen Leistung
Zustand der körperlichen Fitness (Leistungsfähigkeit)
→ Konditionsverbesserung ist das Trainingsziel
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Stichwort: Reitabzeichen