Reitabzeichen 2
RA 2 Anforderungen laut APO *
1.Teilprüfung Dressur:
Dressurreiterprüfung Kl. L auf Kandare,
Aufgabe RL 1 oder RL 2, einzeln geritten
Änderungen der Dressuraufgabe sind nicht zulässig
Bandagen / Gamaschen erlaubt
2. Teilprüfung Springen und / oder Gelände
Reiten im leichten Sitz
Stilspringprüfung Kl. L mit Standardanforderungen
Höhe: ca. 1,15 m
Parcours Aufgabenheft: L1 bis L3 oder Parcours vom RA 4 (Höhe + Weite anpassen)
3. Ungehorsam und / oder 2. Sturz führen zum Ausschluss
Für Hindernisfehler / Ungehorsam werden keine Abzüge vorgenommen
Stil-Geländeritt KL. L (Schutzweste Pflicht im Gelände)
Stil-Geländeritt KL.L kann das Stilspringen L ersetzen
Stil-Geländeritt Kl. L kann zusätzlich durchgeführt werden
1500 – 2000 m mit 15 - 20 Geländehindernissen
3. Ungehorsam und 2. Sturz führen zum Nichtbestehen der Prüfung
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. L)
Station 2: Anpassen der Ausrüstung insbesondere Kandare
Station 3: Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre
Noten
3 Noten mit Durchschnitt 6,0
keine Teilprüfung unter 5,0
Voraussetzungen der Teilnehmer
Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist
mindestens 3 Monate im Besitz des RA 3 oder RA 3 Diziplinspezifisch
das alte DRA III reicht nicht um das RA 2 zu absolvieren
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Einsatz/Ausrüstung der Pferde
Pferde: 5j. + älter
je Pferd max. 2 x pro Prüfungsfach und pro Tag
Ausrüstung gem. § 70 LPO
Durchführung
An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen
Von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen
Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**
Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten
Bedarf der Genehmigung des LK / des LV
Darf nicht in Verbindung mit BV/PLS (Turnier) abhalten werden
Lehrgangsleiter:
Trainer C / B / A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz
oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz
oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung
Prüfungskommission:
2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**
Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen
In den Stationsprüfungen ist ein Aufteilung der Prüfungskommission möglich
Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung:
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein
Wiederholung der gesamten Prüfung:
wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde
wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind
wenn die Durchschnittsnote nicht erreicht wurde (Ausnahmen möglich)
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden
Urkunden und Abzeichen
werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission
* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:
APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014
Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
APO 2014 - Druck September 2013, Seite145 – 147
**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission
zu den Fristen bezüglich Anmeldung der Reitabzeichen-Prüfung
ob die Richter ein spezielle Qualifikation benötigen
Adressen der Landesverbände finden Sie im nachfolgenden Link
FN Video Reitabzeichen 2
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.