Reitabzeichen 2
Disziplinspezifisch
RA 2 Diziplinspezifisch Anforderungen laut APO*
RA 2 Diziplinspezifisch Dressur
1. Teilprüfung Dressur
Dressureiterprüfung Kl. M auf Kandare gem. Aufgabenheft
Aufgabe RM 1 oder RM2, einzeln zu reiten
Änderungen der Dressuraufgabe sind nicht zulässig
Bandagen/ Gamaschen erlaubt
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. M)
Station 2: Anpassen der Ausrüstung insbesondere Kandare
Station 3: Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre
RA 2 Diziplinspezifisch Springen
1. Teilprüfung Springen
Stilspringen Kl. M* mit Standardanforderungen
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. M)
Station 2: Anpassen der Ausrüstung insbesondere Kandare
Station 3: Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre
RA 2 Aufgrund von Turniererfolgen
Anforderungen siehe APO
Dieses Reitabzeichen wird nur von der FN verliehen und kann nicht als Prüfung abgelegt werden
Prüfungsergebnis
2 Noten mit Durchschnitt 6,0
keine Teilprüfung nicht unter 5,0
Voraussetzungen der Teilnehmer
Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist
mindestens 3 Monate im Besitz des RA 3 oder RA 3 Disziplinspezifisch
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Einsatz /Ausrüstung der Pferde
Pferde: 6j. + älter
Je Pferd sind pro Prüfung und Prüfungsfach max. zwei Bewerber erlaubt
Ausrüstung gem. § 70 LPO
Durchführung
An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen
von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen
Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**
Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten
Bedarf der Genehmigung des LK / des LV
Darf nicht in Verbindung mit BV/PLS (Turnier) abhalten werden
Lehrgangsleiter
Trainer C / B / A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz
oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz
oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung
Prüfungskommission
2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**
Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen
In den Stationsprüfungen ist ein Aufteilung der Prüfungskommission möglich
Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein
Wiederholung der gesamten Prüfung
wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde
wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden
Urkunden und Abzeichen
werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission
* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:
APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014
Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
APO 2014 - Druck September 2013, Seite145 – 147
**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission
zu den Fristen bezüglich Anmeldung der Reitabzeichen-Prüfung
ob die Richter ein spezielle Qualifikation benötigen
Adressen der Landesverbände finden Sie im nachfolgenden Link
FN Video zum Reitabzeichen 2 disziplinspezifisch,
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.