Reitabzeichen 1

 

RA 1 Anforderungen laut APO*

1.Teilprüfung Dressur:

  • Dressurreiterprüfung Kl. M auf Kandare,

  • Aufgabe RM 1 oder RM 2, einzeln geritten

  • Änderungen der Dressuraufgabe sind nicht zulässig

  • Bandagen / Gamaschen erlaubt

2. Teilprüfung Springen und / oder Gelände

  • Reiten im leichten Sitz

  • Stilspringprüfung Kl. M* mit Standardanforderungen

  • Höhe: ca. 1,25 m

  • Parcours Aufgabenheft: M1 oder M2

  • 3. Ungehorsam und 2. Sturz führen zum Ausschluss

  • Hindernisfehler / Ungehorsam fließen direkt in die Note ein, wenn sie reiterlich bedingt sind

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. M)

  • Station 2: Trainingslehre (Ursache / Wirkung)

Noten

  • 3 Noten mit Durchschnitt 6,0

  • keine Teilprüfung unter 5,0

Voraussetzungen der Teilnehmer

  • Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist

  • mindestens 3 Monate im Besitz des RA 2 oder RA 2 Diziplinspezifisch

  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Einsatz/Ausrüstung der Pferde

  • Pferde: 6j. + älter

  • je Pferd max. 2 x pro Prüfungsfach und pro Tag

  • Ausrüstung gem. § 70 LPO

Durchführung

  • An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen

  • von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen

  • Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**

  • Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten

  • Bedarf der Genehmigung des LK / des LV

  • Darf nicht in Verbindung mit BV/PLS (Turnier) abhalten werden

Lehrgangsleiter:

  • Trainer A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz

  • oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz

  • oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung

Prüfungskommission:

  • 2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**

  • Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen

  • In den Stationsprüfungen ist ein Aufteilung der Prüfungskommission möglich

Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung:

  • darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden

  • muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein

Wiederholung der gesamten Prüfung:

  • wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde

  • wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind

  • wenn die Durchschnittsnote nicht erreicht wurde (Ausnahmen möglich)

  • darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden

  • bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden

Urkunden und Abzeichen

  • werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission

* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:

  • APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014

    Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport

    Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)

    APO 2014 - Druck September 2013, Seite 148 - 150

**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission


FN Video für Reitabzeichen 1,

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.