Reitabzeichen 1
RA 1 Anforderungen laut APO*
1.Teilprüfung Dressur:
Dressurreiterprüfung Kl. M auf Kandare,
Aufgabe RM 1 oder RM 2, einzeln geritten
Änderungen der Dressuraufgabe sind nicht zulässig
Bandagen / Gamaschen erlaubt
2. Teilprüfung Springen und / oder Gelände
Reiten im leichten Sitz
Stilspringprüfung Kl. M* mit Standardanforderungen
Höhe: ca. 1,25 m
Parcours Aufgabenheft: M1 oder M2
3. Ungehorsam und 2. Sturz führen zum Ausschluss
Hindernisfehler / Ungehorsam fließen direkt in die Note ein, wenn sie reiterlich bedingt sind
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. M)
Station 2: Trainingslehre (Ursache / Wirkung)
Noten
3 Noten mit Durchschnitt 6,0
keine Teilprüfung unter 5,0
Voraussetzungen der Teilnehmer
Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist
mindestens 3 Monate im Besitz des RA 2 oder RA 2 Diziplinspezifisch
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Einsatz/Ausrüstung der Pferde
Pferde: 6j. + älter
je Pferd max. 2 x pro Prüfungsfach und pro Tag
Ausrüstung gem. § 70 LPO
Durchführung
An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen
von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen
Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**
Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten
Bedarf der Genehmigung des LK / des LV
Darf nicht in Verbindung mit BV/PLS (Turnier) abhalten werden
Lehrgangsleiter:
Trainer A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz
oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz
oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung
Prüfungskommission:
2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**
Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen
In den Stationsprüfungen ist ein Aufteilung der Prüfungskommission möglich
Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung:
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein
Wiederholung der gesamten Prüfung:
wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde
wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind
wenn die Durchschnittsnote nicht erreicht wurde (Ausnahmen möglich)
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden
Urkunden und Abzeichen
werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission
* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:
APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014
Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
APO 2014 - Druck September 2013, Seite 148 - 150
**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission
zu den Fristen bezüglich Anmeldung der Reitabzeichen-Prüfung
ob die Richter ein spezielle Qualifikation benötigen
Adressen der Landesverbände finden Sie im nachfolgenden Link
FN Video für Reitabzeichen 1,
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.