Reitabzeichen 1

Diziplinspezifisch

FN Video für Reitabzeichen 1 diziplinspezifisch, Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.

 RA 1 Disziplinspez. Anforderungen laut APO *

RA 1 Diziplinspezifisch Dressur

1. Teilprüfung Dressur:

  • Dressureiterprüfung Kl. S* auf Kandare gem. Aufgabenheft

  • Änderungen der Dressuraufgabe sind nicht zulässig

  • Bandagen/ Gamaschen erlaubt

2. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. S)

Noten

  • 2 Noten mit mindestens 6,0 je Teilprüfung

RA 1 Diziplinspezifisch Springen

1. Teilprüfung Springen

  • Springen Kl. S*

2. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung (Kl. S)

Prüfungsergebnis

  • Strafpunkte lt. LPO § 503 nicht > 12

  • Mindestwertnote von 6,0 je Teilprüfung

RA 1 Aufgrund von Turniererfolgen

  • Anforderungen siehe APO S. 149

  • Dieses Reitabzeichen wird von der FN verliehen!!!

  • Kann nicht als Prüfung abgelegt werden

Voraussetzungen der Teilnehmer

  • Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist

  • mindestens 3 Monate im Besitz des RA 2 oder RA 2 Disziplinspezifisch

  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Einsatz /Ausrüstung der Pferde

  • Pferde: 7j. + älter

  • Je Pferd sind pro Prüfung und Prüfungsfach max. zwei Bewerber erlaubt

  • Ausrüstung gem. § 70 LPO

Durchführung

  • An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen

  • von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen

  • Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**

  • Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten

  • Bedarf der Genehmigung des LK / des LV

  • Darf nicht in Verbindung mit BV/PLS (Turnier) abhalten werden

Lehrgangsleiter

  • Trainer A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz

  • oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz

  • oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung

Prüfungskommission

  • 2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**

  • Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen

Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung:

  • darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden

  • muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein

Wiederholung der gesamten Prüfung

  • wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde

  • wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind

  • darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden

  • bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden

Urkunden und Abzeichen

  • werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission

* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:

  • APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014

    Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport

    Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)

    APO 2014 - Druck September 2013, Seite 148 bis 150

**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission