Reitabzeichen 4
RA 4 Anforderungen laut APO*
1.Teilprüfung Dressur:
Dressurreiterprüfung Kl. A, gem. Aufgabenheft
Aufgabe RA 1 oder RA 2
einzeln oder zu zweit
Hilfszügel nicht erlaubt
Bandagen / Gamaschen erlaubt
2. Teilprüfung Springen und / oder Gelände
Reiten im leichten Sitz
Stilspringen A* mit Standardanforderungen
3. Ungehorsam und 2. Sturz führen zum Ausschluss
Hindernisfehler für 1. und 2. Ungehorsam / 1. Sturz werden nicht abgezogen
Stil-Geländeritt KL. E (Schutzweste Pflicht im Gelände)
Stil-Geländeritt KL.E kann das Stilspringen A* ersetzen
Stil-Geländeritt Kl. E kann zusätzlich durchgeführt werden
3. Ungehorsam und 2. Sturz führen zum Ausschluss
Hindernisfehler für 1. und 2. Ungehorsam / 1. Sturz werden nicht abgezogen
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch + Reitlehre + Skala der Ausbildung
Station 2: Fitness des Reiters
Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes
Prüfungsergebnis
3 Noten (je Teilprüfung eine Note) mit Durchschnitt 6,0
keine Teilprüfung unter 5,0
Voraussetzungen der Teilnehmer
Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist
mindestens 3 Monate im Besitz des RA 5
Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Einsatz der Pferde
Pferde: 5j. + älter
Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach i.d.R. nicht mehr als zwei Bewerber erlaubt
Durchführung
An einem oder zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen
von Vereinen oder Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen
Anmeldung der Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Landesverband**
Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten
bedarf der Genehmigung des LK / des LV
nicht in Verbindung mit BV / PLS (Turnier)
Lehrgangsleiter
Trainer C / B / A mit einer gültigen DOSB Lizenz oder BLSV Trainerlizenz
oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz /BBR Lizenz
oder Pferdewirtschaftsmeister- Teilbereich Reitausbildung
Prüfungskommission
2 Richter/innen mit entsprechender Qualifikation**
Einer wird vom Veranstalter bestellt, Einer wird von LK berufen
In den Stationsprüfungen ist ein Aufteilung der Prüfungskommission möglich
Wiederholung einer nicht bestandenen Teilprüfung
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
muss aber innerhalb von 12 Monaten wiederholt sein
Wiederholung der gesamten Prüfung
wenn eine Teilprüfung 2 x nicht bestanden wurde
wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden sind
darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden
bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden
Urkunden und Abzeichen
werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission
* Die gesamten Anforderungen wurden entnommen aus:
APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014
Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
APO 2014 - Druck September 2013, Seite 139 – 142
**Erkundigen Sie sich in Ihrem Landesverband / Landeskommission
zu den Fristen bezüglich Anmeldung der Reitabzeichen-Prüfung
ob die Richter ein spezielle Qualifikation benötigen
Adressen der Landesverbände finden Sie im nachfolgenden Link
http://www.pferd-aktuell.de/reitabzeichen/abzeichenlehrgaenge/ansprechpartner-abzeichen-in-den-landesverbaenden
FN Video zum Reitabzeichen 4
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Fehler beim Springen:
Reiter vor oder hinter der Bewegung,
aufstehen vor Sprung
zu tiefes einknicken
hohe, rückwärts wirkende Hand
unelastisch in Mittelpositur
Unterschenkel rutscht nach hinten
Absatz hochgezogen
abtauchen des Oberkörpers zu einer Seite
Blick nach unten vor oder über dem Sprung
Stellung und Biegung
Stellung
nur im Genick, Mähnenkamm in Richtung der Stellung umgekippt
inneres Auge und innere Nüstern muss der Reiter schimmern sehen
z.B. beim Schenkelweichen
Biegung
Krümmung der Längsachse des Pferdes
Diagonale Hilfengebung erforderlich
Biegung nur im Zusammenhang mit Stellung
um inneren Schenkel gebogen
in Wendungen fußt die Hinterhand in die Spur der Vorhand
auf jeder gebogenen Linie wird Biegung verlangt
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