Longierabzeichen LA 5



 

LA 5 Anforderungen laut APO und Merkblatt *

1.Teilprüfung Longieren

  • Aufgabe: gem. Merkblatt und Richtlinien Reiten und Fahren, Band 6

  • auf Verlangen der Richter mit Pferdewechsel

  • Hilfszügel vorgeschrieben: Einfacher Ausbindezügel, Laufferzügel, in begründeten Ausnahmefällen Dreieckszügel

  • Bandagen / Gamaschen erlaubt

2. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Reflextion der Teilprüfung Longieren + Longier- / Reitlehre

  • Station 2: Tierschutzgesetz, einschl. Transport, Ethische Grundsätze

  • Station 3: Bodenarbeit auf Trense
    Dreiecksvorführung, Stangenarbeit, Desensibilisierung

Noten

  • 2 Noten (je Teilprüfung eine Note) mit Durchschnitt 6,0

  • keine Teilprüfung nicht unter 5,0

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im RV, der FN angeschlossen ist

  • Besitz des Basispasses oder RA 7 + RA6

  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Pferde

  • Pferde: 5j. + älter

  • Je Prüfung sind pro Pferd i.d.R. nur 2 Bewerber erlaubt

Durchführung

  • an einem Tag

  • von Vereinen und Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-Betriebes entsprechen

  • die mit der Durchführung von der LK / LV benannt werden

  • Anmeldung der Prüfung rechtzeitig vor Prüfungstag bei LK / LV (Fristen beachten)

  • Prüfung nicht in Verbindung mit BV / PLS (Turnier)

  • Gebühren der Teilnehmer sind an den Veranstalter zu entrichten

Lehrgangsleiter

  • Trainer C / B / A Reiten, Fahren, Voltigieren mit einer gültigen DOSB Lizenz

  • oder Pferdewirt (Klassische Reitausbildung) mit einer gültigen DOSB Lizenz / BLSV Trainerlizenz /BBR Fortbildungsnachweis

  • oder Pferdewirtschaftsmeister – Teilbereich Reitausbildung-

Prüfungskommission

  • 2 Richter/innen

  • Ein Richter wird vom Veranstalter bestellt, den zweiten Richter beruft die LK

  • In den Stationsprüfungen ist ein Aufteilung der Prüfungskommission möglich

Wiederholung der gesamten Prüfung

  • darf frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden

  • Es muss immer die gesamte Prüfung wiederholt werden

  • Teilnehmer erhält bei nicht bestanden eine Bescheinigung

  • bestandene Prüfung kann jährlich wiederholt werden

Urkunden und Abzeichen

  • werden ausgehändigt bei bestandener Prüfung

*Die Anforderungen wurden entnommen aus:

  • APO Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung 2014

    Regelwerk für Ausbildung und Prüfung im deutschen Pferdesport

    Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)

    APO 2014 - Druck September 2013, Seite 219 bis 221

  • Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer, Abzeichen Reiten

    Basispass, Reitabzeichen RA 10 bis 1, Longierabzeichen LA 5 bis 2

    Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN),

    Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, 48229 Warendorf

    Stand Dezember 2013 – 2. Korrekturfassung 31.03.2014, Seite 65 und 66

Apps zum Longierabzeichen

Inhalt der App

- Theorie kompakt zusammengefasst

- Fragen zu Theorie

- Longieraufgabe

- Anforderungen incl. Durchführung